Verbandsstruktur

Der Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen (BDH) ist ein freiwilliger Zusammenschluss der in Deutschland tätigen Pädagoginnen und Pädagogen, die durch ihre berufliche Tätigkeit an der Bildung und Erziehung junger Menschen mit Hörschädigung mitwirken.

Er setzt sich zurzeit aus 12 Landesverbänden zusammen.

Das oberste Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung, die in der Regel alle drei Jahre während des Bundeskongresses stattfindet. Beschlüsse fasst die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Für Satzungsänderungen ist die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Die Mitgliederversammlung wählt die Bundesvorsitzende/ den Bundesvorsitzenden.

Weitere Organe sind der Bundesvorstand (BV) und der Geschäftsführende Vorstand (GV).

Mitglieder des Bundesvorstandes sind die Vorsitzenden der Landesverbände und die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes. Beschlüsse des Bundesvorstandes sind für den Geschäftsführenden Vorstand verbindlich. Stimmberechtigt mit je einer Stimme sind die Vorsitzenden der Landesverbände und die Mitglieder des Geschäftsfährenden Vorstandes.

Die Geschäftsführung übernimmt der Geschäftsführende Vorstand. Die Bundesvorsitzende/ der Bundesvorsitzende bestimmt die Mitglieder.

Hier steht die Satzung des BDH-BW e.V. zum Download bereit.