Quo vadis Sonderpädagogik?
- Fachgespräch in Berlin.
Unter dieser visionären Fragestellung lud der vds-Bundesverband am 7.3.2019 zu einem zweiten Fachgespräch mit Vertretern von Verbänden, Hochschule und Bildungspolitik in die Refik-Veseli-Schule, einer inklusiven Schule in Berlin ein.
Die Vorsitzende Angela Ehlers freute sich insbesondere über die Anwesenheit zahlreicher "befreundeter Fachverbände" - auch der BDH war vertreten und damit die spezielle Sicht auf Kinder und Jugendliche mit Hörbehinderungen. In ihrer Einführung gratulierte sie der UN-Behindertenrechtskonvention zu ihrem 10-jährigen Geburtstag, die im März 2009 verabschiedet wurde. "Worauf können wir stolz sein? Wo müssen wir besser werden? Wo gibt es blinde Flecken? Welche konkreten Perspektiven sehen wir?" - so kennzeichnete Angela Ehlers die geplanten Inhalte des gemeinsamen Fachgespräches. Nach zwei Impulsreferaten diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in drei Großgruppen: Entspricht der Anspruch der Inklusion heute noch den Entwicklungen einer Gesellschaft der Singularitäten? Das Bundesteilhabe gesetz setzt vielmehr auf spezialisierte individuelle Beratung und Angebotsgestaltung. Hat nicht gerade dann das sonderpädagogische Förderzentrum eine besondere Verantwortung in der Gestaltung von Begegnungsmöglichkeiten und Peererfahrungen? Bedeutet Inklusion nur schulische Teilhabe? Führt sie dann nicht sogar in eine Situation der Nichtbeschulung zum Beispiel schwer mehrfachbehinderter Kinder oder Kinder und Jugendlicher mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung? Deutlich wurde , dass es nach wie vor die Spezialisten der Sonderpädagogik braucht. Deshalb waren sich alle einig, dass das Lehramt der Sonderpädagogik unverzichtbar sei. Es gilt die Qualität gegenüber der Quantität von Inklusion in den Fokus zu rücken. Zu abschließend formulierten Gelingensfaktoren der Inklusion wurde auch die politische Kontinuität und Verlässlichkeit genannt. Nach wie vor haben zudem gelungene Netzwerkstrukturen eine besondere Bedeutung. Meilensteine für die 2. Dekade der Behindertenrechtskonvention werden der Einbezug der aktuellen Themen Digitalisierung, Kinderarmut und psychische Erkrankungen, der verstärkte Einbezug der Betroffenen und der Eltern, sowie die Investition in die Ausgestaltung kooperativer Strukturen mit Fort- und Weiterbildungsangeboten für alle in der Inklusion beteiligten Partner gesehen. Entwicklungsthemen sind des Weiteren Investitionen in die Barrierefreiheit, in Haltung und Wertschätzung in einer inklusiven Gesellschaft.